H. I. T.  Z I N G R O S C H 
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AGB

1.          Geltungsbereich:

Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen, soweit sie nicht durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit uns abgeändert oder ausgeschlossen werden. Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals bei Eingang bei uns widersprechen. Sollten unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von uns geändert werden, wird ihnen eine geänderte Fassung übermittelt. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn ihr nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt widersprochen wird.

2.       Wirksamkeit von Bestellungen und Vereinbarungen:

Kaufverträge und sonstige Bestellungen kommen durch Entgegennahme der Willenserklärung des Käufers zustande. Einer schriftlichen Bestätigung bedarf es daher nicht. Sämtliche zwischen Kunden und Mitarbeitern der H.I.T. ZINGROSCH  abgeschlossenen Vereinbarungen kommt bloß mit der aufschiebenden Bedingung zustande, dass ihnen die Geschäftsführung zustimmt. Es steht H.I.T. ZINGROSCH frei, die von ihren Vertretern angebahnten Rechtsgeschäfte nicht zu genehmigen. Ein solcher Fall ist dem Kunden binnen drei Wochen mitzuteilen; das mit ihm angebahnte Rechtsgeschäft gilt sodann als von vornherein nicht zustandegekommen.

3.       Qualitätsangaben:

Werden nicht bestimmte Eigenschaften bedungen, so liefert H.I.T. ZINGROSCH Erzeugnisse handelsüblicher Qualität. Maß- und Analysenangaben stellen Nährungswerte dar, die geringfügig über- oder unterschritten werden können.

Werden Eigenschaften der unter einer bestimmten Bezeichnung vertriebenen Ware verändert (z.B. bei Nachfolgemodellen), so ist H.I.T. ZINGROSCH berechtigt, das geänderte Produkt zu liefern.

4.       Lieferung:

H.I.T.-Zingrosch. steht es frei, die Art der Versendung ihrer Ware und das Transportmittel auszuwählen. Angekündigte Liefertermine gelten, wenn keine Fixgeschäfte vereinbart worden sind, als bloß annähernd geschätzt. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als vier Wochen überschritten, so kann der Käufer schriftlich eine Nachfrist von vier Wochen setzten und nach ihrem Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. Für diesen Fall ist davon auszugehen, dass die Vereinbarung ohne Verschulden von 

H.I.T. ZINGROSCH nicht erfüllt werden konnte. Schadenersatzansprüche an 

H.I.T. ZINGROSCH sind ausgeschlossen. H.I.T. ZINGROSCH steht es frei, in Teillieferungen zu liefern. Der Käufer ist verpflichtet, die Teillieferungen anzunehmen, die auch gesondert verrechnet werden können. Fälle höherer Gewalt entheben H.I.T. ZINGROSCH von der Lieferpflicht. Das gleiche gilt für alle unvorhergesehenen, vom Willen von H.I.T. ZINGROSCH unabhängige Störungen und Erschwerungen der Liefermöglichkeit, wie Betriebsstörungen aller Art, Rohstoffmangel und behördliche Maßnahmen, welcher Art auch immer. Hierzu zählt insbesondere auch der gänzliche oder teilweise Ausfall von Lieferungen, aus welchem Grund auch immer, seitens einer bestehenden oder von H.I.T. ZINGROSCH in Aussicht genommen Bezugsquelle. Es besteht auch keine Verpflichtung für H.I.T- Zingrosch   bei Eintritt einer der vorgenannten Umstände die Eindeckung mit der vertragsgegenständlichen oder einer gleichartigen Ware bei fremden Bezugsquellen vorzunehmen.

5.       Preise:

Den Lieferungen von H.I.T. ZINGROSCH liegen jeweils die in der zuletzt herausgegebenen Preisliste festgelegten Listenpreise zugrunde. Sind nicht Fixpreise vereinbart, so ist H.I.T. ZINGROSCH berechtigt, die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise zu verrechnen. Sind in den Verkaufspreisen öffentliche Abgaben enthalten, die nach Abschluss des Vertrages, jedoch vor Bezahlung des Kaufpreises erhöht werden, so ist H.I.T. ZINGROSCH berechtigt, den Käufer mit diesen zusätzlichen Nebenkosten zu belasten. Ebenso ist H.I.T.- Zingrosch .berechtigt, eine zwischen Vertragsabschluß und Lieferung nicht unerheblich zu Lasten H.I.T. ZINGROSCH eingetretene Veränderung von Fremdwährungskursen zum Euro, zum Anlass einer Vertragsanpassung oder zum Rücktritt vom Vertrag zu nehmen. H.I.T. ZINGROSCH ist berechtigt Vorauskasse zu begehren. Preisstellung ab Lager Klosterneuburg. Lieferkosten sind im Preis nicht enthalten. Alle Preise sind F.O.B. (Ab Lager). 

6.       Fälligkeit der Zahlung, Verzug:

Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die Erste österreichische.Spar-Casse-Bank Aktiengesellschaft zu leisten Kontonummer IBAN: AT 17 20111 000 092 102 02, BIC:  GIB AA T  W. Der vereinbarte Kaufpreis ist spätestens zu dem in der Faktura genannten Zeitpunkt zu bezahlen. Wird dieser Termin überschritten, so ist H.I.T. ZINGROSCH berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 1.5% pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer zu verrechnen, jedoch mindestens 8% über den derzeit gültigen Bankzinsen und Spesen die uns verrechnet werden. Gerät der Kunde in Verzug, so ist  H.I.T. ZINGROSCH berechtigt, von ihm geleistete Zahlungen unabhängig von dessen Widmungserklärungen auf ihre Forderungen nach ihren Vorstellungen anzurechnen. H.I.T. ZINGROSCH  ist berechtigt, sollte kein schriftlicher Einspruch erfolgen, auch mittels Einzug,  ohne weiterer Ankündigung, offene Forderungen auszugleichen. Für den Fall des Verzuges ist der Käufer verpflichtet, H.I.T. ZINGROSCH sämtliche von ihr aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros zu refundieren. Gerät der Käufer in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage deutlich, so ist H.I.T. ZINGROSCH berechtigt, alle ihre Forderungen, auch wenn deren Bezahlung gestundet ist, sofort fällig zu stellen, von noch nicht oder bloß teilweise erfüllten Verträgen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten und Dauerverhältnisse mit sofortiger Wirkung aufzulösen. H.I.T. ZINGROSCH ist für diesen Fall weiters berechtigt, die Rückgabe, der von ihr gelieferten Waren und nicht gemäß den Geschäftsbedingungen vollständig bezahlten Waren zu begehren. Bei einer solchen Rückabwicklung steht ihr zumindest ein pauschaler Schadenersatz in der Höhe von zumindest 25% des Fakturenwertes zuzüglich Zinsen zu. Der Käufer ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen, die er gegen H.I.T. ZINGROSCH haben sollte, mit dem Kaufpreis oder damit in Zusammenhang stehende Forderung von H.I.T. ZINGROSCH zu kompensieren.

7.       Eigentumsvorbehalt:

Die Ware bleibt bis zur Bezahlung des gesamten Kaufpreises, der mit ihm zusammenhängenden Zinsen und der mit seiner Durchsetzung verbundenen Kosten, Eigentum von H.I.T. ZINGROSCH bzw. im Falle der Zession der DG- Diskontbank. Sollte die Ware von dem Käufer vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises an Dritte weiterveräußert werden, so gilt der diesen zu entrichtende Kaufpreis als im Zeitpunkt des Verkaufes an H.I.T. ZINGROSCH abgetreten. Der Käufer verpflichtet sich daher, den solcherart erzielten Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich an H.I.T. ZINGROSCH abzuführen. Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Käufer, 

H.I.T. ZINGROSCH innerhalb von drei Tagen zu verständigen und ihr sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen zu erteilen.

8.       Gewährleistung und Haftung:

H.I.T. ZINGROSCH garantiert ein halbes Jahr hindurch dafür, dass die von ihr gelieferten Geräte bei Einhaltung der Behandlungs-, Betriebs- und Wartungsvorschriften und unter der Voraussetzung, dass die Waren unter zumindest allgemein handelsüblichen Bedingungen verwahrt und eingesetzt werden, die stillschweigend vorausgesetzten oder vereinbarten Eigenschaften aufweisen und behalten. Der Käufer ist verpflichtet, die ihm gelieferte Ware unverzüglich überprüfen und Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge ist spätestens am achten Tag ab Übernahme der Ware zu erheben. Ist sie berechtigt, so steht es H.I.T. ZINGROSCH frei, die Gewährleistungsansprüche des Käufers durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch der mangelnden Ware gegen eine mängelfreie zu erfüllen oder die Ware rückzunehmen und den Kaufpreis zu refundieren. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Innerhalb eines Zeitraums von einem halben Jahr wird H.I.T. ZINGROSCH dem Käufer weder das zur Mängelbehebung erforderliche Material, noch die hierfür aufgewendete Arbeitszeit verrechnen.

Von der Gewährleistungspflicht nicht umfasst sind solche Schäden, die bei dem Käufer oder einem Dritten durch unsachgemäße Behandlung, Abnützung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, bei Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind.

Von ihrer Gewährleistungspflicht ist H.I.T. ZINGROSCH des weiteren befreit, wenn an den von ihr gelieferten Waren, Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Käufer oder Dritte vorgenommen worden sind. Die Mängelbehebung erfolgt nach der Wahl von H.I.T. ZINGROSCH in ihren Geschäftsräumen oder am Aufstellungsort der Ware. Zur Vornahme der zur Mängelbehebung erforderlichen Leistungen hat der Käufer die Ware, sofern H.I.T. ZINGROSCH dies wünscht, an H.I.T. ZINGROSCH zurückzustellen. Insoweit für H.I.T. ZINGROSCH eine Haftung auf Grund des Produkthaftungsgesetzes überhaupt in Frage kommt, haftet H.I.T. ZINGROSCH auf Grund des Produkthaftungsgesetzes für sämtliche Personen- und Sachschäden, die der Verbraucher erleidet, gegenüber Unternehmern jedoch bloß für Personenschäden und für Sachschäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügt worden sind. Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen  Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmen ist ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich, den Ausschluss der Haftung für unternehmerische Sachschäden gemäß Produkthaftungsgesetz bei Weiterveräußerung der Ware einschließlich dieser Bestimmungen zu überbinden. Für Mängelfolgeschäden, für die Verletzung von Schutz- und Sorgfaltspflichten und für die Verletzung von Schutzpflichten gegenüber Dritten, haftet H.I.T. ZINGROSCH bloß bei Vorsatz und auffallender Sorglosigkeit (qualifiziert grober Fahrlässigkeit).

9.       Wiederausfuhr von Produkten:

Handelt es sich um Produkte, die der Technologietransferkontrolle für ausländische Technologiewaren unterliegen (BGBI. 184/19, AHG-Nov. 1988 BGBI. 3778), erfolgt der Verkauf der gegenständlichen Produkte nur unter einer rechtsverbindlichen Überbindung folgender Verpflichtungen: Die Wiederausfuhr solcher Waren-- auch in be- oder verarbeiteter oder zerlegter Form-- ist nur mit Zustimmung des Bmf wsl. Ang. gestattet. Diese Verpflichtung ist jedem Inlandsabnehmer zu überbinden mit der weiteren Verpflichtung zur Überbindung auf allfällige weitere Inlandsabnehmer.

10.     Datenschutz:

Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für das Rechtgeschäft notwendigen Firmendaten EDV-mäßig erfasst und verarbeitet werden.

11.       Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht:

Erfüllungsort des Kaufvertrages ist der Geschäftssitz der H.I.T. ZINGROSCH  . Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten - auch Klagen im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozeß mit den Vertragspartnern, welche Vollkaufleute bzw. im Handelsregister eingetragene juristische Personen sind sowie Personen, die einen Wohnsitz im Ausland haben, wie das sachlich zuständige Gericht für den dritten, vormals ersten Wiener Gemeindebezirk vereinbart. Auf alle Geschäftsfälle ist österreichisches Recht anzuwenden unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

 

Höflein-Klosterneuburg am,  Dezember 2010